Allgemeine Nutzungsbedingungen der Internetplattform fruutworks

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Internetplattform fruutworks (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“ genannt) gelten für alle auf der Internetplattform fruutworks angebotenen Leistungen der fruuts GmbH, Rheinstraße 4m, 55116 Mainz (nachfolgend „fruuts“ genannt), die diese gegenüber dem Nutzer erbringt. Es gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Nutzungsbedingungen abweichende Bedingungen der Nutzer erkennen wir - auch soweit uns diese vorgelegt wurden - nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2 fruuts behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern.

2. Gegenstand der Nutzungsbedingungen

2.1 fruuts stellt die Internetplattform fruutworks zur Verfügung, auf welche registrierte Dienstleister ihre Profile und Leistungen zur Nutzung durch die Unternehmen der fruuts einstellen können. Mit der von fruuts zur Verfügung gestellten Suchfunktion können alle Unternehmen der fruuts die Profile und Leistungen der Dienstleister einsehen, durchsuchen, diese kontaktieren und ggf. beauftragen. Die auf fruutworks angezeigten Projekte und Aufträge der fruuts sind unverbindlich und stellen weder ein Angebot von fruuts noch des jeweiligen fruuts-Unternehmens dar.
2.2 Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Zurverfügungstellung der Dienste von fruutworks durch fruuts und die Nutzung dieser Dienste durch den Dienstleister als ordnungsgemäß angemeldeter Nutzer. Die Nutzungsberechtigung der Dienstleister beschränkt sich auf den Zugang zu dem Portal sowie auf die Nutzung der auf dem Portal jeweils verfügbaren Dienste im Rahmen der Regelungen dieser Nutzungsbedingungen.
2.3 Die Auftragsvergabe erfolgt zwischen fruuts und dem Dienstleister direkt. Die Buchungsanfrage von fruuts stellt ein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Buchungsanfrage durch den Dienstleister (verbindliche Annahme) zustande.

3. Registrierung, Nutzerkonto, Sperrung

3.1 Die Nutzung der Internetplattform fruutworks setzt die Registrierung des jeweiligen Dienstleisters voraus. Die Registrierung erfordert die ausdrückliche Zustimmung des Dienstleisters zu diesen Nutzungsbedingungen und den Datenschutzhinweisen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. fruuts ist berechtigt, Registrierungsanträge ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Eine mehrfache Registrierung ist unzulässig.
3.2 Die Registrierung ist nur Dienstleistern erlaubt, die Unternehmer sind. Personenbezogene Daten sind aus datenschutzrechtlichen Gründen stets von dem Betroffenen selbst oder nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung einzustellen.
3.3 Nach Angabe aller erfragten Daten durch den Dienstleister werden diese von fruuts auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Sind die Angaben aus Sicht von fruuts korrekt und bestehen aus Sicht von fruuts keine sonstigen Bedenken, schaltet fruuts den beantragten Zugang frei und übersendet dem Dienstleister einen Registrierungs-Link. Die Übersendung des Registrierungs-Links gilt als Annahme des Registrierungsantrags des Dienstleisters. Ab Zugang des Registrierungs-Links ist der Dienstleister zur Nutzung der Internetplattform im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen berechtigt. Hierzu muss der Dienstleister vorab seine Freischaltung durch Anklicken des Registrierungs-Links bestätigen. Anschließend kann der Dienstleister auf der Login-Seite sein Passwort vergeben und sein Profil anlegen.
3.4 Der Dienstleister verpflichtet sich, im Rahmen seiner Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese stets aktuell zu halten. Registrierte Dienstleister können ihre Anmeldeinformationen und Profile in ihrem Nutzerkonto jederzeit ändern bzw. aktualisieren.
3.5 Im Rahmen der Registrierung und des laufenden Vertragsverhältnisses ist fruuts berechtigt, die Vorlage eines Handelsregister- und/oder Gewerberegisterauszuges und anderer Unterlagen (z.B. Statusbescheinigung der Deutschen Rentenversicherung) sowie Auskünfte zu verlangen, die für die Registrierung oder Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses geboten oder zweckmäßig erscheinen.
3.6 Die von dem Dienstleister gewählten Zugangsinformationen (insbes. Passwort) sind von dem Dienstleister geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Dienstleister ist verpflichtet, fruuts im Falle des Verlusts, der unbefugten Nutzung seiner Zugangsinformationen oder wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, unverzüglich zu unterrichten. Der Dienstleister haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter dessen Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3.7 fruuts behält sich ausdrücklich vor, Nutzerkonten zu sperren und Inhalte solcher Nutzerkonten vollständig zu löschen, wenn vom Dienstleister falsche Angaben gemacht werden oder wenn gegen diese Nutzungsbedingungen oder sonstiges geltendes Recht verstoßen wird.

4. Selbständigkeit des Unternehmers

fruuts legt größten Wert darauf, dass die Dienstleister als selbständige Unternehmer für fruuts Leistungen erbringen. In diesem Zusammenhang legt ist es fruuts wichtig, dass der Unternehmer während seiner Tätigkeit für fruuts ein hohes Maß an unternehmerischer Entscheidungsfreiheit behält und keine bis nur geringe unternehmerische Risiken zu tragen hat. fruuts stellt daher klar:
4.1 Der Unternehmer ist nicht zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet.
4.2 Der Unternehmer ist im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen grundsätzlich weisungsfrei bezüglich seines Arbeitsortes, seiner Arbeitszeit und auch fachlich weisungsfrei. Der Unternehmer wird sich bemühen, seine Leistungen so oft wie möglich außerhalb der Räumlichkeiten von fruuts zu erbringen.
4.3 Der Unternehmer darf jederzeit Eigenwerbung betreiben und unternehmerisch am Markt auftreten.
4.4 Der Unternehmer erhält keinerlei Personalverantwortung in dem ihn beauftragten Unternehmen, führt kein Team und leitet keine Mitarbeiter fachlich.
4.5 Der Unternehmer informiert nur über geplanten Urlaub, muss ihn nicht beantragen / intern abstimmen und bekommt ihn auch nicht vergütet.
4.6 Der Unternehmer, sofern er einen Email-Account seitens fruuts erhält, richtet keine Abwesenheitsmeldung ein und benennt keinen Vertreter.
4.7 Der Unternehmer wird nicht in die Arbeitsorganisation von fruuts eingegliedert. Nach außen hin tritt der Unternehmer im Regelfall als selbständiger Unternehmer auf.
4.8 Der Unternehmer ist darin frei, weitere Leistungen für andere Auftraggeber zu erbringen. Der Unternehmer wird sich bemühen, Leistungen auch für Dritte zu erbringen, auch wenn er zeitgleich Leistungen für fruuts erbringt.
4.9 Abweichungen vom Vorgenannten sind möglich, jedoch auf ein Mindestmaß einzugrenzen und im Einzelfall gesondert zwischen den Parteien abzustimmen.

5. Schutz der Inhalte, Verantwortlichkeit für Inhalte Dritter

5.1 Die auf bzw. über fruutworks verfügbaren Inhalte sind überwiegend geschützt durch das Urheberrecht oder durch sonstige Schutzrechte und stehen jeweils im Eigentum von fruuts, der anderen Dienstleister oder sonstiger Dritter, welche die jeweiligen Inhalte zur Verfügung gestellt haben. Die Zusammenstellung der Inhalte als solche ist ggf. geschützt als Datenbank oder Datenbankwerk (§§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG). Sie dürfen diese Inhalte lediglich gemäß diesen Nutzungsbedingungen sowie im auf dem Portal vorgegebenen Rahmen nutzen.
5.2 Die auf bzw. über fruutworks verfügbaren Inhalte stammen teilweise von fruuts, anderen Dienstleistern bzw. sonstigen Dritten. Inhalte von fruuts, Dienstleister sowie sonstiger Dritter werden nachfolgend zusammenfassend „Drittinhalte“ genannt. fruuts führt bei Drittinhalten keine Prüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit durch und übernimmt daher keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität der Drittinhalte. Dies gilt auch im Hinblick auf die Qualität der Inhalte und deren Eignung für einen bestimmten Zweck - und auch, soweit es sich um Inhalte auf verlinkten externen Webseiten handelt. fruuts macht sich die Inhalte nicht zu eigen.

6. Einstellen von Inhalten durch Dienstleister

6.1 Mit dem Einstellen von Informationen, Dateien, Daten, Bildern, Videos oder sonstigem Material (nachfolgend „Inhalte“) räumt der Dienstleister fruuts das unentgeltliche und übertragbare Nutzungsecht an diesen Inhalten ein, insbesondere zur Speicherung der Inhalte sowie deren Veröffentlichung, insbesondere deren öffentlicher Zugänglichmachung (z.B. durch Anzeige auf dem Portal); zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die Vorhaltung bzw. Veröffentlichung der jeweiligen Inhalte erforderlich ist; und zur Einräumung von – auch entgeltlichen – Nutzungsrechten an den Inhalten gegenüber Dritten (z.B. der fruuts-Unternehmen), insbesondere zum Abrufen, Anzeigen, Herunterladen oder Ausdrucken der Inhalte.
Soweit die Dienstleister die von ihnen eingestellten Inhalte wieder aus fruutworks entfernen, erlischt das fruuts vorstehend eingeräumte Nutzungs- und Verwertungsrecht. fruuts bleibt jedoch berechtigt, zu Sicherungs- oder Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren.
6.2 Der Dienstleister ist für sämtliche eingestellten Inhalte allein verantwortlich. Mit dem Einstellen der Inhalte erklärt und gewährleistet der Dienstleister, dass er der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte (insbesondere gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte) an den von ihm auf dem Portal eingestellten Inhalten ist, oder aber anderweitig berechtigt ist (z.B. durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), die Inhalte auf dem Portal einzustellen und die Nutzungs- und Verwertungsrechte nach dem vorstehenden Absatz 6.1 zu gewähren.
6.3 fruuts behält sich das Recht vor, das Einstellen von Inhalten abzulehnen und/oder bereits eingestellte Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu bearbeiten, zu sperren oder zu entfernen, sofern das Einstellen der Inhalte durch den Dienstleister oder die eingestellten Inhalte selbst zu einem Verstoß gegen Ziffer 8 geführt haben oder konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es zu einem schwerwiegenden Verstoß gegen Ziffer 8 kommen wird. fruuts wird hierbei auf berechtigte Interessen der Dienstleister Rücksicht nehmen.
6.4 Die Dienstleister stellen fruuts von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die in Bezug auf die von den Dienstleistern hochgeladenen Inhalte geltend gemacht werden und leisten Ersatz für darüber hinausgehende Schäden einschließlich der angefallenen notwendigen Kosten für eine eventuell erforderliche Rechtsverfolgung und -verteidigung.

7. Änderung von Diensten und Kündigung

7.1 fruuts ist jederzeit berechtigt, auf dem Internetportal fruutworks unentgeltlich bereitgestellte Dienste zu ändern, neue Dienste unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste einzustellen. fruuts wird hierbei auf die berechtigten Interessen der Nutzer Rücksicht nehmen.
7.2 fruuts ist jederzeit berechtigt, den Nutzungsvertrag mit einer Frist von zwei (2) Wochen zu kündigen. Dienstleister können den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen, indem Sie sich von dem Portal abmelden.

8. Verbotene Aktivitäten

8.1 Dem Nutzer sind jegliche Aktivitäten auf bzw. im Zusammenhang mit dem Portal untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzten. Insbesondere sind dem Dienstleister folgende Handlungen untersagt:
das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornographischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
das Einstellen und die Verwendung von Inhalten, durch die andere Dienstleister oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden;
die Nutzung, das Einstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten, und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein;
die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien.
8.2 Ebenfalls untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb des Portals zu beeinträchtigen, insbesondere die Systeme von fruuts übermäßig zu belasten.
8.3 Sollte dem Dienstleister eine illegale, missbräuchliche, vertragswidrige oder sonst wie unberechtigte Nutzung des Portals bekannt werden, ist dies unter info@fruuts.com oder der oben angegebenen Postanschrift mitzuteilen. fruuts wird den Vorgang prüfen und ggf. angemessene Schritte einleiten.
8.4 Bei Vorliegen eines Verdachts auf rechtswidrige bzw. strafbare Handlungen ist fruuts berechtigt und gegebenenfalls auch verpflichtet, die Aktivitäten der Dienstleister zu überprüfen und gegebenenfalls geeignete Schritte einzuleiten. Hierzu kann auch die Zuleitung eines Sachverhalts an die Staatsanwaltschaft gehören.

9. Datenschutz

9.1 Zu den Qualitätsansprüchen von fruuts gehört es, verantwortungsbewusst mit personenbezogenen Daten umzugehen. Die sich aus der Registrierung der Dienstleister sowie der Nutzung von fruutworks ergebenden personenbezogenen Daten (z.B. Email-Adresse, Name, Inhalte, IP-Adresse) erhebt, verarbeitet und nutzt fruuts nur, soweit sie für die Erbringung der Dienste erforderlich sind oder fruuts hierzu gesetzlich verpflichtet ist.
9.2 Weitere Informationen finden Sie in unseren Hinweisen zum Datenschutz, die unter "Datenschutz" aufgerufen werden können.

10. Haftung

10.1 Obwohl sich fruuts bemüht, stets einen technisch reibungslosen und störungsfreien Ablauf bezüglich seiner eigenen Systeme, Programme etc. sicherzustellen, kann fruuts keine Gewähr hierfür übernehmen, dass die Internetplattform jederzeit erreichbar und fehlerfrei ist. fruuts behält sich diesbezüglich vor, einen frei bestimmbaren Zeitabschnitt zur Behebung technischer Probleme zu verwenden. Dies gilt insbesondere, soweit der Zugriff auf die Internetplattform durch Fehler oder Störungen verursacht wird, die außerhalb der Sphäre von fruuts liegen (z.B. bei technischen Störungen, wie der Unterbrechung der Stromversorgung, Probleme in den Datenleitungen).
10.2 fruuts übernimmt insbesondere auch keine Gewähr für die Funktionstauglichkeit und Kompatibilität von Systemen, Programmen etc., die nicht unmittelbar zu den fruuts-Plattformen gehören und auf die fruuts insofern keinen Einfluss hat. Sollte dem Nutzer durch die Nutzung der unentgeltlichen Internetplattform von fruuts ein Schaden entstehen, so haftet fruuts nur, soweit Ihr Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Internetplattform entstanden ist, und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit von fruuts. Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer 10 gelten nicht für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.3 Für den Verlust von Daten haftet fruuts nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes und nur für solche Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre. Der Haftungsumfang von fruuts beschränkt sich auf den Umfang, der üblicherweise für die Wiederherstellung der Daten entsteht.
10.4 Soweit die Haftung von fruuts nach dieser Ziffer 10 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von fruuts entsprechend.

11. Sonstiges

11.1 Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.
11.2 Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesen Nutzungsbedingungen ergebenden Streitigkeiten ist, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, Frankfurt am Main.
Stand: August 2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beauftragung von Projekten und Dienstleistungen

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beauftragung von Projekten (Werkleistungen) und Dienstleistungen über die Internetplattform fruutworks (nachfolgend „AGB“) gelten für die Erbringung der Lieferungen und Leistungen des Unternehmers (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber dem in der Buchungsanfrage genannten Unternehmen der fruuts (nachfolgend „Auftraggeber“, „wir“ oder „uns“).
1.2 Auf die gesamte rechtliche Beziehung des Auftraggebers mit dem Auftragnehmer finden ausschließlich diese AGB und etwaige im Rahmen des Online-Buchungsprozesses vereinbarte „Zusätzliche Vertragsbedingungen“ Anwendung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser AGB und den „Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ haben die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB. Mit der Annahme der Buchungsanfrage des Auftraggebers durch den Auftragnehmer, spätestens mit Erbringung der bestellten Lieferung bzw. Leistung durch den Auftragnehmer, erkennt der Auftragnehmer die alleinige Verbindlichkeit dieser AGB und etwaiger „Zusätzlicher Vertragsbedingungen“ an. Die Anwendbarkeit von etwaigen entgegenstehenden, ergänzenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Auftragnehmers ist – auch soweit uns diese vorgelegt wurden – ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben oder der Auftraggeber zu erkennen gibt, nur zu seinen Bedingungen liefern zu wollen. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftragnehmer.
1.3 Die Buchungsanfrage des Auftraggebers stellt ein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Buchungsanfrage durch den Auftragnehmer zustande.

2. Vertragsgegenstand und -durchführung

2.1 Gegenstand des Vertrages sind die in der Buchungsanfrage des Auftraggebers genannten Lieferungen und/oder Leistungen (nachfolgend „Leistungsgegenstand“).
2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Leistungsgegenstand wie in der Buchungsanfrage beschrieben zu erbringen.
2.3 Der Auftragnehmer unterliegt keinem Weisungs- und Direktionsrecht seitens des Auftraggebers und ist in Bezug auf Zeit, Dauer, Art und Ort der Ausübung – soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist – frei und grundsätzlich nicht in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingebunden. Er hat jedoch fachliche Vorgaben des Auftraggebers (insbesondere der dortigen Geschäftsführung) insoweit zu beachten, als dies die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erfordert. Der Auftragnehmer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung berechtigt, sich bei der Durchführung seiner Aufgaben Dritter zu bedienen und Unteraufträge zu erteilen.
2.4 Kommt es während der Durchführung des Vertrages zu einer Projektänderung, werden sich die Parteien über die Änderung des Vertrages einigen und die Anpassung im Buchungsformular vornehmen (z.B. Änderung der Vertragslaufzeit, der Anzahl der Tage und ggf. des Honorars).
2.5 Der Auftraggeber nimmt den vertragsgemäß erbrachten Leistungsgegenstand des Auftragnehmers, soweit es sich hierbei um Werkleistungen handelt, innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab. Dies geschieht in der Regel durch Bestätigung des Vertragsendes mittels Anklicken des „Buchung beenden“–Buttons. Die Parteien können schriftlich vereinbaren, dass für Teilleistungen des Auftragnehmers Zwischenabnahmen zu erfolgen haben.
2.6 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im Rahmen des Vertrages gewonnenen Erkenntnisse sowie den Stand des von ihm bearbeiteten Projekts zu dokumentieren und bei Beendigung des Vertrages die Ergebnisse seiner Tätigkeit auf Anforderung unverzüglich an den Auftraggeber zu übergeben (Know-how-Transfer). Hierbei handelt es sich um eine wesentliche Vertragspflicht. Der Auftraggeber behält sich vor, das vereinbarte Honorar anteilig zu kürzen, wenn der Auftragnehmer der Verpflichtung nicht fristgerecht nachkommt.

3. Vertragsbeginn und -beendigung

3.1 Der Vertrag beginnt und läuft für die in der Buchungsanfrage festgelegte Zeit. Ist in der Buchungsanfrage ein konkretes Enddatum vereinbart, endet der Vertrag vorbehaltlich etwaiger Vertragsänderungen (vgl. Ziffer 2.4) zu diesem Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
3.2 Wird der Vertrag für eine unbestimmte Dauer abgeschlossen, können beide Parteien den Vertrag jederzeit ordentlich mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen, soweit nichts Anderes vereinbart ist. Insbesondere ist der Auftraggeber nicht zur Abnahme des beauftragten Leistungskontingents verpflichtet.
3.3 Sofern es sich bei dem Liefergegenstand des Auftragnehmers um ein Werk gemäß § 631 BGB oder die Herstellung bzw. Erzeugung einer nicht vertretbaren Sache gemäß § 651 S. 3 BGB handelt, steht dem Auftraggeber in Bezug auf den Vertrag ein jederzeitiges Kündigungsrecht gemäß § 649 S. 1 BGB zu. Im Falle einer Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber gemäß vorstehendem Satz ist der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers entgegen § 649 S. 2 und 3 BGB auf das auf die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erbrachten Lieferungen und Leistungen entfallende anteilige Honorar zuzüglich etwaiger vom Auftragnehmer in Bezug auf den Leistungsgegenstand endgültig getätigter und nachgewiesener Aufwendungen beschränkt.
3.4 Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund zu kündigen.
3.5 Die Kündigung des Vertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.6 Mit Wirksamwerden der Kündigung bzw. nach Ablauf der Vertragslaufzeit endet das Vertragsverhältnis und der Auftragnehmer darf seinen Zugang zu den EDV-Systemen des Auftraggebers und/oder zu den EDV-Systemen etwaiger Geschäftspartner des Auftraggebers nicht mehr nutzen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Benutzernamen sowie das Passwort zu sperren.

4. Honorar

4.1 Der Auftragnehmer erhält für die Erbringung des Leistungsgegenstandes das im Vertrag vereinbarte Honorar.
4.2 Der Auftragnehmer ist für die Abführung der ihn ggf. betreffenden Abgaben sowie für die Versteuerung seines Honorars selbst verantwortlich.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Das in dem Vertrag vereinbarte Honorar zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ist 7 Werktage nach Abnahme (bei Werkleistungen) bzw. vollständiger Leistungserbringung (bei sonstigen Leistungen) durch den Auftraggeber zu bezahlen. Hierfür ist erforderlich, dass der Auftragnehmer bereits vorab einmalig die Vereinbarung zur Teilnahme am Gutschriftverfahren akzeptiert hat und die Leistung durch den Auftraggeber (oder ein von ihm berechtigter Vertreter) in fruutworks bestätigt wurde. Die Leistungen des Auftragnehmers werden in Form einer Gutschrift im Sinne von §14 Abs.2 UStG abgerechnet.
5.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Gutschrifterstellung durch Dritte (z.B. ein anderes Unternehmen der fruuts) mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem Auftragnehmer bewirken zu lassen. Der Auftragnehmer erkennt die Möglichkeit der Zahlung durch den in der Buchungsanfrage genannten Dritten mit Annahme der Buchungsanfrage an.
5.3 Die vom Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.1 zu unterzeichnende Vereinbarung zur Teilnahme am Gutschriftverfahren gilt ergänzend zu diesen AGB.

6. Verhältnis des Auftragnehmers zu Dritten

6.1 Der Auftragnehmer bedarf für das Tätigwerden für Dritte grundsätzlich keiner vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, dass der Auftragnehmer im Hinblick auf denselben Pitch bzw. dasselbe Kundenprojekt, für den der Leistungsgegenstand zu erbringen ist, für einen Dritten tätig werden will.
6.2 Der Auftraggeber wird seine Zustimmung nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern.

7. Nutzungsrechte

7.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber sämtliche Ergebnisse seiner im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeiten, einschließlich Beobachtungen und Erfahrungen sowie Erfindungen, Verbesserungen, Verbesserungsvorschläge und entstandenes Know-how ("Ergebnisse") unverzüglich in allen Einzelheiten bekannt zu geben und in schriftlicher oder elektronischer Form zu übermitteln.
7.2 Der Auftragnehmer überträgt mit Zustandekommen des Vertrages bereits sämtliche Rechte an den Ergebnissen, insbesondere sämtliche Erfindungen, Markenrechte, urheberrechtliche Nutzungsrechte, Geschmacksmusterrechte, verwandte Schutzrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (einschließlich aller Entwicklungsstufen) und sonstige Immaterialgüterrechte, die im Rahmen seiner Tätigkeit entstehen sowie das Eigentum an den von ihm ggf. geschaffenen Werken zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ausschließlich auf den Auftraggeber. Soweit eine Übertragung rechtlich nicht möglich ist, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber bereits mit Zustandekommen des Vertrages an den Ergebnissen ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, sowie übertragbare und unterlizenzierbare Nutzungsrechte ein.
7.3 Die Übertragung nach Ziffer 7.2 umfasst unter anderem die Befugnis des Auftraggebers, die Ergebnisse im In- und Ausland in körperlicher und unkörperlicher Form – entgeltlich oder unentgeltlich – zu nutzen, zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, in digitaler oder analoger Form auf Bild-, Daten- und Tonträger aller Art aufzunehmen und dieses ihrerseits zu vervielfältigen und zu verbreiten und auf alle sonstigen bekannten Arten, sowie auf alle Arten, die zukünftig bekannt werden, zu nutzen und zu verwerten. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber auch das Recht ein, die von ihm geschaffenen Ergebnisse zu bearbeiten und zu ändern sowie die so bearbeiteten oder geänderten Ergebnisse zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und zu verbreiten.
7.4 Sämtliche vorstehenden Rechte werden dem Auftraggeber spätestens zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als ausschließliche Rechte übertragen und können vom Auftraggeber nach freiem Belieben ganz oder teilweise auch in Form einer ausschließlichen oder nicht ausschließlichen Berechtigung auf Dritte weiter übertragen werden.
7.5 Der Auftragnehmer verzichtet auf die Nennung als Urheber der Ergebnisse sowie auf das Recht, die Ergebnisse zu veröffentlichen. Im Übrigen ist der Auftragnehmer zur Ausübung sonstiger urheberpersönlichkeitsrechtlicher Befugnisse, insbesondere zur Ausübung des Rückrufrechts und des Rechts, Änderungen oder Entstellungen zu verbieten, nur nach Maßgabe schriftlicher Weisungen des Auftraggebers berechtigt.
7.6 Das in Ziffer 4 festgelegte Honorar umfasst auch das Entgelt für die gemäß dieser in Ziffer 7 übertragenen Rechte; diese sind mit dem Honorar gemäß Ziffer 4 vollständig abgegolten – auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages.
7.7 Der Auftragnehmer ist ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Auftraggeber berechtigt, die durch den Auftraggeber und/oder seinen Geschäftspartnern veröffentlichten Ergebnisse in unveränderter Form zum Zwecke der Eigenwerbung für den für den Auftraggeber erbrachten Leistungsgegenstand zu nutzen. Die Genehmigung kann beschränkt auf einen bestimmten Zeitraum und/oder bestimmte Medien der Eigenwerbung erteilt werden und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen durch den Auftraggeber schriftlich widerrufen werden. Im Rahmen der Eigenwerbung ist auf Verlangen des Auftraggebers an geeigneter Stelle darauf hinzuweisen, dass die Ergebnisse im Auftrag des Auftraggebers geschaffen wurden.

8. Selbständigkeit des Unternehmers

fruuts legt größten Wert darauf, dass die Dienstleister als selbständige Unternehmer für fruuts Leistungen erbringen. In diesem Zusammenhanglegt ist es fruuts wichtig, dass der Unternehmer während seiner Tätigkeit für fruuts oder dessen Kunden, für der der Dienstleister tätigt ist ein hohes Maß an unternehmerischer Entscheidungsfreiheit behält und keine bis nur geringe unternehmerische Risiken zu tragen hat. fruutsn stellt daher klar:
8.1 Der Unternehmer ist nicht zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet.
8.2 Der Unternehmer ist im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen grundsätzlich weisungsfrei bezüglich seines Arbeitsortes, seiner Arbeitszeit und auch fachlich weisungsfrei.
8.3
8.4 Der Unternehmer darf jederzeit Eigenwerbung betreiben und unternehmerisch am Markt auftreten.
8.5 Der Unternehmer erhält keinerlei Personalverantwortung in dem ihn beauftragten Unternehmen, führt kein Team und leitet keine Mitarbeiter fachlich.
8.6 Der Unternehmer informiert nur über geplanten Urlaub, muss ihn nicht beantragen / intern abstimmen und bekommt ihn auch nicht vergütet.
8.7 Der Unternehmer, sofern er einen Email-Account seitens fruuts oder dessen Kunden erhält, richtet keine Abwesenheitsmeldung ein und benennt keinen Vertreter.
8.8 Der Unternehmer wird nicht in die Arbeitsorganisation von fruuts oder dessen Kunden, für den er im Auftrag von fruuts seine Dienstleistung erbringt, eingegliedert. Nach außen hin tritt der Unternehmer im Regelfall als selbständiger Unternehmer auf.
8.9 Der Unternehmer ist darin frei, weitere Leistungen für andere Auftraggeber zu erbringen. Der Unternehmer wird sich bemühen, Leistungen auch für Dritte zu erbringen, auch wenn er zeitgleich Leistungen für fruuts erbringt.
8.10 Abweichungen vom Vorgenannten sind möglich, jedoch auf ein Mindestmaß einzugrenzen und im Einzelfall gesondert zwischen den Parteien abzustimmen.

9. Schutzrechte Dritter

9.1 Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Ergebnisse, welche der Auftraggeber im Rahmen dieses Vertrages erhält, nicht mit Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind und der Auftraggeber, auch insoweit Leistungen Dritter betroffen sind, die ausschließliche, unbeschränkte und freie Rechtsposition nach Ziffer 7 erhält.
9.2 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der vertragsgemäßen Nutzung der vom Auftragnehmer geschaffenen und an den Auftraggeber übertragenen Ergebnisse gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Dies gilt auch für eigene Aufwendungen des Auftraggebers, soweit sie durch die Verfolgung oder Abwehr von Ansprüchen in diesem Zusammenhang notwendigerweise entstanden sind sowie für einen etwaigen Anspruch des Dritten auf angemessene Vergütung.
9.3 Die Parteien werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen geltend machen und sich bei der Verteidigung im zumutbaren Umfang unterstützen.

10. Rechte an Arbeitsmitteln / Rückgabe von Unterlagen

10.1 Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Erbringung des Leistungsgegenstandes Produkte, Werkzeuge oder sonstige Hilfsmittel zur Verfügung, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die überlassenen Arbeitsmittel und die zur Verfügung gestellten Dokumentationen nicht zu verändern, zu entfernen, zu kopieren, an Dritte weiterzugeben oder Dritten davon Kenntnis zu geben. Sämtliche Rechte an den zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln und Dokumentationen verbleiben jederzeit ausschließlich beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen oder spätestens nach Beendigung des Vertrages, die vom Auftraggeber überlassenen Produkte, Werkzeuge oder sonstigen Hilfsmittel an den Auftraggeber zurückzugeben.
10.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Beendigung des Vertrages ohne Zurückhaltung von Kopien unverzüglich an den Auftraggeber zurückzugeben. Der Auftragnehmer hat kein Zurückbehaltungsrecht an den zur Verfügung gestellten Unterlagen.

11. Vertraulichkeit

11.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Informationen, die sich auf den Auftraggeber und/oder dessen Geschäftspartner beziehen und vertraulichen Charakter haben, Dritten nicht zu offenbaren und nicht für eigene oder fremde Zwecke zu verwenden oder verwenden zu lassen. Dies gilt insbesondere für Einzelheiten der Betriebsorganisation, Einzelheiten der Beziehungen zu Geschäftspartnern, Auftraggebern und Lieferanten, für das technische Know-how sowie für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers. Diese Verpflichtung gilt sowohl während der Dauer des Vertrages, als auch nach dessen Beendigung.
11.2 Die Verpflichtung aus Ziffer 11.1 findet keine Anwendung auf solche Informationen,
die im Zeitpunkt der Bekanntgabe bereits offenkundig waren oder danach offenkundig werden, ohne dass ein Verstoß gegen Ziffer 11.1 vorliegt;
die der Auftragnehmer rechtmäßig von einem Dritten erhält oder erhalten hat, wenn der Dritte oder derjenige, von dem der Dritte die Information erhalten hat, nicht gegenüber dem Auftraggeber zur Geheimhaltung verpflichtet ist;
die dem Auftragnehmer unabhängig von dem Auftraggeber und ohne Nutzung der bisher erhaltenen Informationen bereits zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der betreffenden Informationen bekannt sind. Diese Ausnahme von der Geheimhaltungspflicht findet nur Anwendung, wenn der Auftragnehmer seiner Geheimhaltungspflicht unverzüglich nach Erhalt der Informationen widerspricht.
11.3 Den Auftragnehmer trifft die Beweislast für das Vorliegen einer dieser Ausnahmen.

12. Haftung

Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften.
13.2 Diese AGB sowie der Vertrag unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
13.3 Neben etwaigen von den Parteien im Rahmen des Online-Buchungsprozesses vereinbarten „Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ bestehen zu dem Vertrag keine mündlichen oder schriftlichen Nebenabreden. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: August 2019

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